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Landwirtschaft

Landwirt*in (Grundstufe)

Der erfolgreiche Besuch der Einjährigen Landwirtschaftlichen Berufsschule in Vollzeitform (Grundstufe) wird auf der Grundlage der Anrechnungsverordnung Landwirtschaft als erstes Ausbildungsjahr des Ausbildungsberufs Landwirt angerechnet. Im Gegensatz zum zweiten und dritten Ausbildungsjahr handelt es sich um eine Vollzeitschule.

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Landwirt*in (Fachstufe)

Landwirtschaftliche Teilzeit-Berufsschule. Aufnahmevoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der einjährigen landwirtschaftlichen Berufsschule in Vollzeitform oder die Hochschulreife sowie der Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einem hierfür zugelassenen landwirtschaftlichen Betrieb. Ziel der Ausbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Landwirt*in.

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