Altenpflegehelfer*in
zuletzt aktualisiert am 15.03.2020
Ziel
Die Ausbildung als Altenpflegehelfer*in vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen. Sie befähigt dazu, in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen.
Abschluss
Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin/staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
Dauer der Ausbildung
Die einjährige Ausbildung umfasst mindestens 720 Stunden theoretischen Unterricht an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe und 850 Stunden praktische Ausbildung in Einrichtungen der Altenhilfe.
Die Gesamtverantwortung für die theoretische und praktische Ausbildung liegt bei der Schule. Sie schließt die Begleitung der Schüler*innen in der praktischen Ausbildung mit der Praxisbegleitung ein.
Ausbildungsvergütung
Es wird ein Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Altenpflege abgeschlossen. Die Ausbildungsvergütung richtet sich in der Regel nach den Tarifverträgen (z.B. TVÖD, AVR) und beträgt derzeit ca. 1140 Euro im Monat (Stand: Februar 2019).
Die Ausbildung ist gemäß AZAV zertifiziert. Eventuell haben Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Bitte klären Sie das im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit.
Aufnahmevoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.
- Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis.
- Ein Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Trägers einer Einrichtung der Altenhilfe.
- Zusätzlich sind von Bewerbern, die die entsprechenden Zeugnisse nicht an deutschen Schulen erworben haben, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Die Nachweise Nr. 2 und 3 sind spätestens 3 Wochen vor Eintritt in die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe zu erbringen.
Bewerbung
Die Bewerbungen für das kommende Schuljahr müssen bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Später eingegangene Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.
Die unter „Aufnahmevoraussetzungen“ genannten Abschlusszeugnisse sind in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Bewerbungsunterlagen können im Falle einer Nichtzulassung nur dann zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung das Porto für einen schweren Brief beigelegt wurde.
Sie bewerben sich mit folgenden Unterlagen:
- Ausgefüllter Aufnahmeantrag
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses oder des Abschlusszeugnisses
- Ausbildungsvertrag
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Zeugnis)
- Ggf. Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
Stundentafel | ||
Fächer | Wochenstunden | |
1 | Pflichtbereich | |
Fächer | ||
Religionslehre/Religionspädagogik | 1 | |
Deutsch | 1 | |
Lernbereiche | ||
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege | 10 | |
Unterstützung bei der Lebensgestaltung | 2 | |
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen | 2 | |
Altenpflege als Beruf | 1 | |
2 | Wahlpflichtbereich | 1 |
Durchschnittliche Wochenstunden | 18 | |
3 | Wahlfächer | 1 |
4 | Praktische Ausbildung | 850 Stunden |