Pflegefachfrau/Pflegefachmann
Ziel
Die Ausbildung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für eine qualifizierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen (im Krankenhaus, im Pflegeheim und ambulant in der eigenen Wohnung). Nach dem Abschluss der generalistischen Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche jederzeit möglich. Zudem ermöglichen zahlreiche Fort- und Weiterbildungen sowie verschiedene Pflegestudiengänge, die zum Teil auch ohne Abitur absolviert werden können, eine kontinuierliche Karriereentwicklung.
Abschluss
Staatlich anerkannte Pflegefachfrau/Staatlich anerkannter Pflegefachmann
Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Dauer der Ausbildung
Die dreijährige Ausbildung umfasst 2100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht an der Hilde-Domin-Schule und 2500 Stunden praktische Ausbildung im Betrieb.
Die Ausbildung gliedert sich jährlich in durchschnittlich drei Schul- und drei Praxisblöcke, sowie Schultage.
Die Gesamtverantwortung für die theoretische und praktische Ausbildung liegt bei der Schule.
Ausbildungsvergütung
Es wird ein Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung abgeschlossen. Träger kann ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder ein ambulanter Pflegedienst sein. Da die Ausbildung alle Bereiche der Pflege umfasst, werden Teile der praktischen Ausbildung in anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung durchgeführt.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich in der Regel nach den Tarifverträgen (z.B. TVÖD, AVR) und beträgt derzeit ca. 1140 Euro im Monat (Stand: Februar 2019).
Die generalistische Ausbildung ist gemäß AZAV zertifiziert. Geförderte Teilnehmer*innen können ihren Bildungsgutschein für die Teilnahme einsetzen und erhalten für die Dauer der Umschulung eine Förderung durch die Agentur für Arbeit. Eventuell haben Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit.
Aufnahmevoraussetzungen
- Mittlerer Bildungsabschluss oder erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung oder
- Hauptschulabschluss sowie eine erfolgreich abgeschlossene
- mindestens zweijährige Berufsausbildung
- mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss oder
- Mit einem einfachen Hauptschulabschluss und einer erfolgreich abgeschlossenen Pflegehelferausbildung, kann man die Fachkraftausbildung anschließen.
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) und Erklärung über Straffreiheit
- Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis.
- Ein Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger der praktischen Ausbildung.
- Zusätzlich sind von Bewerbern, die die entsprechenden Zeugnisse nicht an deutschen Schulen erworben haben, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Die Nachweise Nr. 4, 5 und 6 sind spätestens 3 Wochen vor Beginn der schulischen Ausbildung zu erbringen.
Bewerbung
Die Bewerbungen für das kommende Schuljahr müssen bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Später eingegangene Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.
Die unter „Aufnahmevoraussetzungen“ genannten Abschlusszeugnisse sind in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Bewerbungsunterlagen können im Falle einer Nichtzulassung nur dann zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung das Porto für einen schweren Brief beigelegt wurde.
Sie bewerben sich mit folgenden Unterlagen:
- Ausgefüllter Aufnahmeantrag
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses oder des Abschlusszeugnisses
- Ausbildungsvertrag
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Zeugnis)
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) und Erklärung über Straffreiheit
- Ggf. Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
Stundentafel | ||
Fächer/Kompetenzbereiche | Gesamtstunden | |
1 | Kompetenzbereiche | |
I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren. | 1000 | |
II. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten. | 280 | |
III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten. | 300 | |
IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen. | 160 | |
V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen. | 160 | |
Stunden zur freien Verteilung | 200 | |
2 | allgemeinbildende Fächer | |
Deutsch | ||
Religion | ||
Summe der theoretischen Ausbildung in der Schule | 2100 Stunden | |
3 | Praktische Ausbildung | 2500 Stunden |