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Fachschule für Weiterbildung in der Pflege in Teilzeitform mit Schwerpunkt: Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit (2 FPLT)

zuletzt aktualisiert am 30.04.2024

Die FPLT wird alle zwei Jahre angeboten. Der nächste Kurs startet im September 2025.

Ziel

Ziel

Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit

Die Ausbildung befähigt die Kursteilnehmer*innen, in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen eine Pflege- und Funktionseinheit selbstständig zu leiten und dabei die pflegerischen Arbeitsabläufe zu planen, zu organisieren, zu realisieren und zu kontrollieren und die Methoden der Qualitätssicherung anzuwenden.

Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mitarbeiterführung und Anleitung von Auszubildenden und Hilfskräften sollen sie befähigen, im kooperativen Zusammenwirken aller Beteiligten, die Leistungsfähigkeit der Organisationseinheit und damit auch die Lebensqualität der Pflegeempfänger zu erhöhen.

Pflegedienstleitung

Die Ausbildung soll Pflegefachkräfte zur Leitung des Pflegedienstes in kleineren und mittleren Einrichtungen der Altenhilfe sowie zur Leitung von ambulanten Pflegediensten qualifizieren.

 

Abschluss

Abschluss

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung sind die Teilnehmer*innen berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit“ zu führen. Weitere Hinweise zu den damit verbundenen Berechtigungen finden Sie auf unserer Homepage.

Außerdem erhalten alle Teilnehmer*innen ein Zertifikat über die berufspädagogische Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in Pflegeberufen. Der Unterrichtsumfang in Berufs- und Arbeitspädagogik entspricht zusammen mit dem Wahlpflichtbereich hierbei den geforderten 300 Stunden laut dem neuen Pflegeberufereformgesetz.

Diejenigen Teilnehmer*innen, welche die geforderten zusätzlichen Prüfungsteile erfolgreich absolviert und die geforderten Praxisstunden nachgewiesen haben, dürfen die Weiterbildungsbezeichnung „Pflegedienstleitung für Altenhilfe und ambulante Dienste“ führen.

Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung, einer mündlichen Prüfung und einer Facharbeit.

Für das Ausbildungsziel Pflegedienstleitung müssen zusätzlich ein Kolloquium sowie eine weitere mündliche Prüfung abgelegt werden.

Dauer der Ausbildung

Dauer der Ausbildung

Während der zweijährigen Ausbildung haben die Kursteilnehmer*innen insgesamt mindestens 400 Stunden ausbildungsbezogene Praxis in einer im Einvernehmen mit der Schule festgelegten Einrichtung abzuleisten.

Wird die Qualifikation zur Pflegedienstleitung angestrebt, müssen je 200 Stunden in ambulanten und stationären Einrichtungen absolviert werden. Außerdem müssen 100 Stunden Leitungserfahrung nachgewiesen werden.

Der Unterricht findet an 2 Schultagen statt. Die Schulferien sind unterrichtsfrei.

Kosten

Kosten

Die Weiterbildung ist schulgeldfrei. Es entstehen Seminarkosten in Höhe von ca. 200 Euro.

Die Ausbildung ist gemäß AZAV zertifiziert. Eventuell haben Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen

  1. Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Heilerziehungspfleger*in oder Pflegefachfrau/Pflegefachmann sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren.
  2. Bei Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, für den Besuch der Fachschule ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Bewerbung

Bewerbung

Der Bildungsgang findet in zweijährlichem Rhythmus statt. Die nächste Weiterbildung startet vermutlich im September 2022/23.

Die Bewerbungen müssen bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Später eingegangene Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden. 

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
  • Ein Lebenslauf mit Lichtbild in tabellarischer Form über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit.
  • Amtlich beglaubigte Kopie des unter „Aufnahmevoraussetzungen“ verlangten Berufsabschlusses
  • Ggf. Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse

Bewerbungsunterlagen können im Falle einer Nichtzulassung nur dann zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung das Porto für einen schweren Brief beigelegt wurde.

StundentafelWochenstunden
 1. Schuljahr2. Schuljahr
Lernbereich I 
Datenverarbeitung und Dokumentation11
Berufs- und Arbeitspädagogik (entspricht mit dem Wahlpflichtbereich den geforderten 300 Stunden laut neuem Pflegeberufereformgesetz)5,50
   
Lernbereich II  
Gerontologie11
Gerontopsychiatrie11
Pflegewissenschaft und Qualitätsmanagement02
   
Lernbereich III  
Organisation und Führung mit Übungen23
Wirtschaft und Recht12
   
Wahlpflichtbereich21
   
Summe14,512
Gesamtstunden580480
   
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife  
Deutsch22
Englisch33
Mathematik33