Fachschule für Weiterbildung in der Pflege in Teilzeitform mit Schwerpunkt: Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit (2 FPLT)
zuletzt aktualisiert am 30.04.2024
Die FPLT wird alle zwei Jahre angeboten. Der nächste Kurs startet im September 2025.
Ziel
Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit
Die Ausbildung befähigt die Kursteilnehmer*innen, in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen eine Pflege- und Funktionseinheit selbstständig zu leiten und dabei die pflegerischen Arbeitsabläufe zu planen, zu organisieren, zu realisieren und zu kontrollieren und die Methoden der Qualitätssicherung anzuwenden.
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mitarbeiterführung und Anleitung von Auszubildenden und Hilfskräften sollen sie befähigen, im kooperativen Zusammenwirken aller Beteiligten, die Leistungsfähigkeit der Organisationseinheit und damit auch die Lebensqualität der Pflegeempfänger zu erhöhen.
Pflegedienstleitung
Die Ausbildung soll Pflegefachkräfte zur Leitung des Pflegedienstes in kleineren und mittleren Einrichtungen der Altenhilfe sowie zur Leitung von ambulanten Pflegediensten qualifizieren.
Abschluss
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung sind die Teilnehmer*innen berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit“ zu führen. Weitere Hinweise zu den damit verbundenen Berechtigungen finden Sie auf unserer Homepage.
Außerdem erhalten alle Teilnehmer*innen ein Zertifikat über die berufspädagogische Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in Pflegeberufen. Der Unterrichtsumfang in Berufs- und Arbeitspädagogik entspricht zusammen mit dem Wahlpflichtbereich hierbei den geforderten 300 Stunden laut dem neuen Pflegeberufereformgesetz.
Diejenigen Teilnehmer*innen, welche die geforderten zusätzlichen Prüfungsteile erfolgreich absolviert und die geforderten Praxisstunden nachgewiesen haben, dürfen die Weiterbildungsbezeichnung „Pflegedienstleitung für Altenhilfe und ambulante Dienste“ führen.
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung, einer mündlichen Prüfung und einer Facharbeit.
Für das Ausbildungsziel Pflegedienstleitung müssen zusätzlich ein Kolloquium sowie eine weitere mündliche Prüfung abgelegt werden.
Dauer der Ausbildung
Während der zweijährigen Ausbildung haben die Kursteilnehmer*innen insgesamt mindestens 400 Stunden ausbildungsbezogene Praxis in einer im Einvernehmen mit der Schule festgelegten Einrichtung abzuleisten.
Wird die Qualifikation zur Pflegedienstleitung angestrebt, müssen je 200 Stunden in ambulanten und stationären Einrichtungen absolviert werden. Außerdem müssen 100 Stunden Leitungserfahrung nachgewiesen werden.
Der Unterricht findet an 2 Schultagen statt. Die Schulferien sind unterrichtsfrei.
Kosten
Die Weiterbildung ist schulgeldfrei. Es entstehen Seminarkosten in Höhe von ca. 200 Euro.
Die Ausbildung ist gemäß AZAV zertifiziert. Eventuell haben Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit.
Aufnahmevoraussetzungen
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Heilerziehungspfleger*in oder Pflegefachfrau/Pflegefachmann sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren.
- Bei Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, für den Besuch der Fachschule ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Bewerbung
Der Bildungsgang findet in zweijährlichem Rhythmus statt. Die nächste Weiterbildung startet vermutlich im September 2022/23.
Die Bewerbungen müssen bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Später eingegangene Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- Ein Lebenslauf mit Lichtbild in tabellarischer Form über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit.
- Amtlich beglaubigte Kopie des unter „Aufnahmevoraussetzungen“ verlangten Berufsabschlusses
- Ggf. Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
Bewerbungsunterlagen können im Falle einer Nichtzulassung nur dann zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung das Porto für einen schweren Brief beigelegt wurde.
Stundentafel | Wochenstunden | |
1. Schuljahr | 2. Schuljahr | |
Lernbereich I | ||
Datenverarbeitung und Dokumentation | 1 | 1 |
Berufs- und Arbeitspädagogik (entspricht mit dem Wahlpflichtbereich den geforderten 300 Stunden laut neuem Pflegeberufereformgesetz) | 5,5 | 0 |
Lernbereich II | ||
Gerontologie | 1 | 1 |
Gerontopsychiatrie | 1 | 1 |
Pflegewissenschaft und Qualitätsmanagement | 0 | 2 |
Lernbereich III | ||
Organisation und Führung mit Übungen | 2 | 3 |
Wirtschaft und Recht | 1 | 2 |
Wahlpflichtbereich | 2 | 1 |
Summe | 14,5 | 12 |
Gesamtstunden | 580 | 480 |
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife | ||
Deutsch | 2 | 2 |
Englisch | 3 | 3 |
Mathematik | 3 | 3 |