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Weiterbildung – Praxisanleiter*in

Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen, Fachbereich Pflege, Schwerpunkt Qualifizierung von Praxisanleiter*innen

zuletzt aktualisiert am 05.05.2024

Der nächste Kurs startet im September 2025.

Ziel

Ziel

Examinierte Altenpfleger*innen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner erhalten eine berufspädagogische Weiterbildung, um sich für die Aufgaben als Praxisanleiter*in zu qualifizieren.

Abschluss

Abschluss

Nach Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat über die berufspädagogische Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in Pflegeberufen entsprechend den landes- und bundesrechtlichen Bestimmungen. Der Unterrichtsumfang in Berufs- und Arbeitspädagogik entspricht hierbei den geforderten 300 Stunden laut dem neuen Pflegeberufereformgesetz.

Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung.

Dauer der Ausbildung

Dauer der Ausbildung

Ein Schuljahr mit 7,5 Stunden wöchentlich (300 Stunden). Der Unterricht findet an 1 Schultag statt. Den Schultag entnehmen Sie bitte der Homepage. Die Schulferien sind unterrichtsfrei.

Kosten

Kosten

Die Weiterbildung ist schulgeldfrei.

Die Ausbildung ist gemäß AZAV zertifiziert. Eventuell haben Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen

  1. Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Heilerziehungspfleger*in oder Pflegefachfrau/Pflegefachmann sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren.
  2. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, für den Besuch der Fachschule ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Bewerbung

Bewerbung

Der Bildungsgang findet in jährlichem Rhythmus statt. Beginn ist immer im September.

Die Bewerbungen für das kommende Schuljahr müssen bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Später eingegangene Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
  • Ein Lebenslauf mit Lichtbild in tabellarischer Form über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit.
  • Amtlich beglaubigte Kopien des unter „Aufnahmevoraussetzungen“ verlangten Berufsabschlusses
  • Ggf. Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse

Bewerbungsunterlagen können im Falle einer Nichtzulassung nur dann zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung das Porto für einen schweren Brief beigelegt wurde.

Stundentafel

 StundentafelWochenstunden
   
1Pflichtbereich
 Die Ausbildung planen und durchführen3
 Leistung bewerten2
 Lernortkooperation gestalten1,5
   
2Wahlpflichtbereich1
   
 Summe7,5