In der 14-tägigen häuslichen Quarantäne dürfen Sie keinen Besuch von nicht zur Hausgemeinschaft gehörenden Personen haben.
Außerdem ist jeder Rückkehrende aus einem Risikogebiet im Ausland dazu verpflichtet einen Coronatest durchführen zu lassen.
Frühestens vierzehn Tage nach Rückkehr aus einem Risikogebiet im Ausland und der Vorlage eines negativen Testergebnisses ist ein Schulbesuch wieder möglich.
Weitere Infos finden Sie in der Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen und Testungen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Coronavirus (SARS-CoV-2) (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung – CoronaVO EQT) in der ab 17. Oktober geltenden Fassung.
Alle Schüler*innen müssen nach den Herbstferien eine unterschriebene Gesundheitserklärung vorlegen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.