Sie müssen folgende schriftliche Erklärung abgeben:
Gesundheitserklärung Schule für volljährige Schüler*innen
Gesundheitserklärung Schule für Erziehungsberechtigte
Um das Infektionsrisiko für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, für die Schülerinnen und Schüler ebenso wie für die Lehrkräfte und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu begrenzen, sieht die Corona-Verordnung Schule des Kultusministeriums einen Ausschluss solcher Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Schulbetrieb vor, die
- in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
- typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Solche Symptome sind:
- Fieber ab 38°C
- trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma)
- Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens)
- Schülerinnen und Schüler, die vor weniger als vierzehn Tage aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind und keinen negativen Coronatest vorweisen können, dürfen ebenfalls nicht zur Schule kommen und am Präsenzunterricht teilnehmen.
Eine Auflistung der aktuellen Risikogebiete finden sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Aktuelle Informationen des Kultusministeriums finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.