Lehrkräfte dürfen die Maske im Klassenzimmer ablegen, wenn sie mindestens 1,5 m Abstand einhalten.
Die Lockerungen der Maskenpflicht im Klassenzimmer entfallen, wenn das Infektionsgeschehen so ansteigen sollte, dass die sog. „Alarmstufe“ ausgerufen wird oder wenn eine Infektion mit dem Coronavirus in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe auftritt.
Auf freiwilliger Basis dürfen auch weiterhin Masken in den Klas-
senzimmern getragen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.
Infoschreiben an die Schulen: Neuerungen der Corona-Verordnung Schule ab 18. Oktober 2021 (PDF)