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Lockerung der Maskenpflicht im Klassenzimmer ab 18.10.2021

Das Kultusministerium Baden-Württemberg passt ab Montag, 18.10.2021, die Corona-Verordnung Schule an. Am Platz im Klassenzimmer entfällt die Pflicht zum Tragen einer med. Maske. Im Schulhaus und beim Gehen durch das Klassenzimmer gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Lehrkräfte dürfen die Maske im Klassenzimmer ablegen, wenn sie mindestens 1,5 m Abstand einhalten.

Die Lockerungen der Maskenpflicht im Klassenzimmer entfallen, wenn das Infektionsgeschehen so ansteigen sollte, dass die sog. „Alarmstufe“ ausgerufen wird oder wenn eine Infektion mit dem Coronavirus in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe auftritt.

Auf freiwilliger Basis dürfen auch weiterhin Masken in den Klas-
senzimmern getragen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.

Infoschreiben an die Schulen: Neuerungen der Corona-Verordnung Schule ab 18. Oktober 2021 (PDF)

 

CDC / Alissa Eckert, MS