Scora
    

Verschärfte Regelungen zum Infektionsschutz ab Montag, 19.10.2020

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch während des Unterrichts in den Klassenzimmern. Die Maskenpflicht gilt nicht während des fachpraktischen Sportunterricht und während des Gesangsunterrichts.

Außerunterrichtliche Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt.

Alle Klassenräume müssen alle 20 Minuten für ca. 3-5 Minuten stoßgelüftet werden. In der Pause soll durchgehend gelüftet werden.

gez. Die Schulleitung

Aktuelle Informationen des Kultusministeriums finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.

CDC / Alissa Eckert, MS