Direkteinstieg Kita (2BFSAID) - ab Schuljahr 2024/25
zuletzt aktualisiert am 02.07.2024
Informationsangebot des Kultusministeriums Baden-Württemberg zu sozialpädagogischen Ausbildungen
Ziel und Zielgruppe
Die praxisintegrierte zweijährige Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz im Rahmen des „Direkteinstiegs Kita“ richtet sich an Personen mit mindestens einem Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die das Berufsfeld wechseln wollen oder bereits als Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen tätig sind.
Die Ausbildung vermittelt grundlegende und vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten zur Tätigkeit als Fachkraft nach § 7 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Krippen, Kindertageseinrichtungen). Sie befähigt dazu, bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Abschluss
Nach dem ersten Jahr wird eine Teilqualifikation [TQ1] zur*zum „Schulkindbetreuer*in“ erworben. Nach dem zweiten Jahr endet die Qualifizierung nach einer Abschlussprüfung mit dem Berufsabschluss „Sozialpädagogische Assistenz“ [TQ2].
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert zwei Jahre, diese sind wie folgt gegliedert:
1. Schuljahr:
- 3 Tage in der Woche Unterricht (theoretische Ausbildung)
- 2 Tage in der Woche praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung
2. Schuljahr:
- 2 Tage in der Woche Unterricht (theoretische Ausbildung)
- 3 Tage in der Woche praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung
In den Schulferien findet die praktische Ausbildung an fünf Arbeitstagen in der Einrichtung statt. Der Träger gewährt Jahresurlaub, der in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen ist (Schulferien).
Besonderheiten
Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung Erzieher*in [TQ3]
Personen mit mittlerem Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur können im zweiten Jahr an einem weiteren Schultag an einem Zusatzunterricht teilnehmen, sofern ein beruflicher Abschluss als Erzieher*in angestrebt wird. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulfremdenprüfung schließt sich für diese Personen ein halbjähriges Berufspraktikum an.
Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter
Es besteht die Möglichkeit einer Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter.
Ausbildungsvergütung
Die Auszubildenden haben einen festen Arbeitsvertrag mit dem Träger. Sie haben keine Schulferien, sondern tariflich geregelten Urlaub. Die Auszubildenden erhalten von ihrem jeweiligen Träger ein Ausbildungsgehalt. Der Besuch der zweijährigen Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz ist kostenlos.
Aufnahmevoraussetzungen
- Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres sowie
- der Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss sowie
- der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und dem*der Bewerber*in über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der zweijährigen Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert). Die Praxisstelle sollte sich in einem Umfang von ca. 25 km um Herrenberg befinden.
Bei ausländischen Qualifikationen ist der Nachweis eines Berufs- oder Studienabschlusses in Form von amtlich beglaubigten Kopien der originalsprachlichen Dokumente sowie Kopien der Übersetzungen eines in Deutschland vereidigten Übersetzers oder einer Übersetzerin vorzulegen. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind nachzuweisen.
Bewerbung
Bewerben kann sich, wer einen Ausbildungsvertrages mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung schließt und die Aufnahmevoraussetzungen für die zweijährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) im Rahmen des Direkteinstiegs erfüllt.
Die Bewerbungen für das kommende Schuljahr müssen bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Später eingegangene Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.
Die Anmeldeformulare und eine Auflistung der notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Schulhomepage (www.hilde-domin-schule.de/anmeldung).
Stundentafel (Wochenstunden) | 1. Schuljahr | 2. Schuljahr | ||
1 | Pflichtbereich (Theorie) | |||
1.1 | Fächer | |||
Religionslehre/Religionspädagogik | 1 | 1 | ||
Deutsch | 1 | 1 | ||
1.2 | Handlungsfelder | |||
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln | 4 | 2 | ||
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I | 3 | 3 | ||
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II | 4 | 3 | ||
Gruppen pädagogisch begleiten | 2 | 1 | ||
Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten | 0,5 | 0,5 | ||
Übergänge gestalten | 0,5 | 0,5 | ||
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen | 3 | 1 | ||
Summe | 19 | 13 | ||
2 | Pflichtbereich (Praxis) | |||
Sozialpädagogisches Handeln (je Unterrichtswoche zwei/drei Tage) | ||||
3 | Zusatzunterricht zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung Erzieher*in | |||
Berufliches Handeln fundieren | 2 | |||
Erziehung und Betreuung gestalten | 1 | |||
Bildung und Entwicklung fördern I | 1 | |||
Bildung und Entwicklung fördern II | 1 | |||
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen | 0,5 | |||
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln | 0,5 |