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Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP)

zuletzt aktualisiert am 30.11.2023

Ziel

Ziel

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik – 2 BKSP - befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs-, und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieher*in tätig zu sein. Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz und stärkt die Personal- und Sozialkompetenz der Schüler*innen. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter. Es wird kein Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife angeboten.

Abschluss

Abschluss

Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher.

Alle Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik fallen mit Erreichen der staatlichen Anerkennung unter die Regelung des § 58 Abs. 5 LHG und erhalten damit eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Achtung: Die Hochschulzugangsberechtigung aufgrund von § 58 LHG ist in einem Landesgesetz geregelt und regelt die Hochschulzugangsberechtigung an Baden-Württembergischen Hochschulen. Ob die anderen Bundesländer einen Hochschulzugang auf diesem Weg ermöglichen, ist in den dortigen rechtlichen Vorgaben geregelt. Grundsätzlich ist es möglich, dass die aktuellen Regelungen zur Hochschulzugangsberechtigung im LHG auch wieder geändert werden.

Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“: Mit In-Kraft-Treten des neuen Berufsbildungsgesetz zum 1. Januar 2020 besteht die Möglichkeit, erfolgreichen Absolvent*innen gemäß der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i.d.F. vom 10.09.2020) auf dem Abschlusszeugnis neben der Berufsbezeichnung die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ in dem jeweiligen Fachbereich auszuweisen. Die Ausweisung erfolgt ab dem Schuljahr 2020/2021. Näheres hierzu finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.

Dauer der Ausbildung

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in:

  1. eine Ausbildung von zwei Schuljahren an der Fachschule für Sozialpädagogik (schulische Ausbildung) und
  2. ein durch die Fachschule begleitetes berufsbezogenes Praktikum (Berufspraktikum) von einem Jahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Studienfahrten/Klassenfahrten

Studienfahrten/Klassenfahrten

Werden Studienfahrten während der Ausbildung geplant, ist die Teilnahme Pflicht. Die Kosten betragen hierfür in der Regel ca. 350 Euro. Die Zielorte werden von der Schule festgelegt.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen

  1. Die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang,
  2. der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder ein Berufsabschluss als staatlich anerkannte Kinderpflegerin oder staatlich anerkannter Kinderpfleger oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung.
  3. der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Kindertagesstätte (möglichst für 0-3-Jährige für das erste Jahr der Fachschule). Die Praxisstelle sollte sich in einem Umkreis von ca. 20 km um Herrenberg befinden.

Im Rahmen von darüber hinaus noch unbesetzten Schulplätzen kann noch aufgenommen werden, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft besitzt und ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft, oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens zweistündiges Fach Pädagogik und Psychologie besucht wurde, und ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft, oder 
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft, oder
  • eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kinder in einer sozialpädagogischen Einrichtung (hierbei können auch Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, die in einer Kindertageseinrichtung abgeleistet wurden, angerechnet werden), oder
  • eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als über eine Pflegeerlaubnis zugelassene Tagesmutter mit mehreren Kinder und ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft, oder
  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft. 

Bewerber*innen, die nicht über einen deutschen Schulabschluss verfügen, müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Erforderliches Niveau für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik sind Sprachkenntnisse mindestens entsprechend dem Niveau B1. Weitere Informationen unter: http://www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm

 

Bewerbung

Bewerbung

Die Bewerbungen für das kommende Schuljahr müssen bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Später eingegangene Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.

Die unter „Aufnahmevoraussetzungen“ genannten Abschlusszeugnisse sind in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.

Bewerbungsunterlagen können im Falle einer Nichtzulassung nur dann zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung das Porto für einen schweren Brief beigelegt wurde.

Sie bewerben sich mit folgenden Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben mit Darstellung Ihrer Motivation
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Anmeldeformular
  • Formular Erklärung zur Bewerbung (siehe Anmeldeunterlagen)
  • Erklärung des Trägers einer Tageseinrichtung für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren über die Zusage eines Praktikumsplatzes (spätestens 6 Wochen nach Zusage des Schulplatzes; siehe Anmeldeunterlagen)
  • Beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 9 der Haupt-oder Werkrealschule oder eine beglaubigte Kopie des Haupt-, bzw. Werkreal-schulabschlusszeugnisses oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.
  • Nachweis über ein Praktikum im Umfang von sechs Wochen
  • Falls kein deutscher Schulabschluss vorliegt, muss außerdem ein geeigneter Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbracht werden.

Stundentafel

Stundentafel
 1. Schuljahr2. Schuljahr
1Pflichtbereich
 1.1Fächer  
  Religionslehre/Religionspädagogik22
  Deutsch22
  Englisch22
 1.2Handlungsfelder  
  Berufliches Handeln fundieren3,54
  Erziehung und Betreuung gestalten3,54
  Bildung und Entwicklung fördern I3,53
  Bildung und Entwicklung fördern II5,55
  Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben33
  Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln21
  Sozialpädagogisches Handeln (in der Praxis)44
     
2Wahlpflichtbereich* 22
  z.B.: Erlebnispädagogik, Theaterpädagogik, Waldpädagogik, kreatives Gestalten, Musizieren  
     
Summe 3333
     
3Wahlbereich   
  Wahlfach22
     
  *Entsprechend dem Angebot der Schule wählt die Schülerin/der Schüler ein Wahlpflichtfach.  

Profil:

Die Fachschule Herrenberg hat gemäß den ministeriellen Ausbildungsrichtlinien das folgende besondere Profil entwickelt:

Blockpraktika

Insgesamt jeweils 7 Wochen pro Schuljahr mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Im 1. Ausbildungsjahr (i.d.R. Altersgruppe 0-3 Jahre) und 2. Ausbildungsjahr (z.B. Schulkindeinrichtung, offene Jugendarbeit u. ä.)

Spanien

Im 2. Ausbildungsjahr können bis zu sechs Schüler*innen ihr Praktikum in Spanien absolvieren. Informationen zum Erasmus+-Praktikum in Spanien (Mallorca) sind hier zu finden.

Studienfahrt

Mehrtägig im 1. oder 2. Ausbildungsjahr als zusätzliches verbindliches Bildungsangebot, z.B. unter dem Blickwinkel "Erzieher*innen in Europa" (Kosten ca. 250.- Euro)
Der Zielort wird von der Schule festgelegt

Sommerferienpraktikum

Insgesamt 3 Wochen in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren, z.B. offene Kinder- und Jugendarbeit, Stadtranderholung, Erholungsheim, Behindertenfreizeit, Kinderkurheim, Mutter- und Kind Einrichtung.

Vernetztes Arbeiten

Kooperation mit benachbarter Grundschule und Kindertageseinrichtungen der Stadt Herrenberg zur Vertiefung der theoretischen und praktischen Kenntnisse in der Ausbildung.

Fachpraktische Ausbildung:

Sie erfolgt in

  1. Ganztageseinrichtungen / Kindergärten / Kinderhäusern (z.B. Einrichtungen für 3-6-Jährige, 0-6-Jährige, 3-12-Jährige)
  2. Schulkindeinrichtungen, (z.B. Hort, Sozialpädagogische Tagesgruppe, Kinderhaus)
  3. Offene Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (z.B. Jugendfarm, Abenteuer- und Aktivspielplatz)
  4. Sonderpädagogische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (z.B. Internat oder Kindergarten)
  5. Familienersetzende Einrichtungen, (z.B. Heim, Außenwohngruppe, Wohngruppe).

Die Ausbildung wird begünstigt durch die sehr gute Ausstattung der Werkstätten (Holz, Ton, Papier, Farbe) sowie einen Schulgarten.

Die Fachschule ist ein Teil einer beruflichen Schule, das Gebäude ist hell, offen und freundlich gestaltet und lädt ein zum Mitgestalten des eigenen Lernprozesses und der Abschlussfeier, welche ein fester Bestandteil der Fachschule für Sozialpädagogik ist.

Erwartungen an Erzieher*innen:

  1. Grundsätzliche Bereitschaft sich auf Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft einzulassen.
  2. Bereitschaft mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern gleichermaßen zu kooperieren.
  3. Im Team mit unterschiedlichen Fachkolleg*innen zusammen arbeiten zu können.
  4. Mit Institutionen und Organisationen zusammen zu arbeiten und die eigene Arbeit darstellen und vertreten zu können.
  5. Jederzeit offen zu sein für theoretisch - inhaltliche und praktische Fortbildung.

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