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Praxisintegrierte Ausbildung (3BKSPIT)

zuletzt aktualisiert am 09.01.2022

Ziel

Ziel

Die Ausbildung im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs-, und Betreuungsaufgaben in Kindertageseinrichtungen zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieher*in tätig zu sein. Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz und stärkt die Personal- und Sozialkompetenz der Schüler*innen.

Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter. Es wird kein Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife angeboten.

Abschluss

Abschluss

Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher.

Alle Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik fallen mit Erreichen der staatlichen Anerkennung unter die Regelung des § 58 Abs. 5 LHG und erhalten damit eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Achtung: Die Hochschulzugangsberechtigung aufgrund von § 58 LHG ist in einem Landesgesetz geregelt und regelt die Hochschulzugangsberechtigung an Baden-Württembergischen Hochschulen. Ob die anderen Bundesländer einen Hochschulzugang auf diesem Weg ermöglichen, ist in den dortigen rechtlichen Vorgaben geregelt. Grundsätzlich ist es möglich, dass die aktuellen Regelungen zur Hochschulzugangsberechtigung im LHG auch wieder geändert werden.

Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“: Mit In-Kraft-Treten des neuen Berufsbildungsgesetz zum 1. Januar 2020 besteht die Möglichkeit, erfolgreichen Absolvent*innen gemäß der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i.d.F. vom 10.09.2020) auf dem Abschlusszeugnis neben der Berufsbezeichnung die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ in dem jeweiligen Fachbereich auszuweisen. Die Ausweisung erfolgt ab dem Schuljahr 2020/2021. Näheres hierzu finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.

Dauer der Ausbildung

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung erstreckt sich über drei Jahre, wodurch sich der Praxisanteil während der Schulzeit erhöht. Ein Teil der Schulferien ist Arbeitszeit in der Praxis. Das Berufspraktikum ist in die drei Jahre Ausbildung integriert.

Studienfahrten/Klassenfahrten

Studienfahrten/Klassenfahrten

Werden Studien- oder Klassenfahrten geplant, ist die Teilnahme Pflicht. Die Kosten hierfür betragen in der Regel etwa 350 Euro. Die Zielorte werden von der Schule festgelegt.

Ausbildungsvergütung

Ausbildungsvergütung

Die Schüler*innen haben einen festen Arbeitsvertrag mit dem Träger, haben keine Schulferien, sondern tariflich geregelten Urlaub und erhalten von ihrem jeweiligen Träger ein Ausbildungsgehalt.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) sind der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und

  1. der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
  2. ein Berufsabschluss als Kinderpfleger*in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) einschlägige berufliche Qualifizierung oder
  3. die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  4. eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  5. eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder der Abschluss einer entsprechenden Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde, sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  6. eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  7. eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder
  8. eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  9. die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Der Nachweis eines Ausbildungsvertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin bzw. dem Bewerber. Die Praxisstelle sollte sich in einem Umkreis von ca. 25 km um Herrenberg befinden.

Falls kein deutscher Schulabschluss vorliegt, muss außerdem ein geeigneter Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbracht werden.

Bewerbung

Bewerbung

Die Bewerbungen für das kommende Schuljahr müssen bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Später eingegangene Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.

Die unter „Aufnahmevoraussetzungen“ genannten Abschlusszeugnisse sind in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.

Bewerbungsunterlagen können im Falle einer Nichtzulassung nur dann zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung das Porto für einen schweren Brief beigelegt wurde.

Sie bewerben sich mit folgenden Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben mit Darstellung Ihrer Motivation
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Anmeldeformular
  • Formular Erklärung zur Bewerbung (siehe Anmeldeunterlagen)
  • Arbeitsvertrag mit dem Träger (spätestens 6 Wochen nach Zusage des Schulplatzes; siehe Anmeldeunterlagen)
  • Beglaubigte Kopien der unter „Aufnahmebedingungen“ verlangten Schul- bzw. Berufsabschlüsse.
  • Nachweis über ein Praktikum im Umfang von sechs Wochen
  • Falls kein deutscher Schulabschluss vorliegt, muss außerdem ein geeigneter Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbracht werden.

Stundentafel

Stundentafel 
 1. Schuljahr2. Schuljahr3. Schuljahr
1Pflichtbereich (Theorie) 
 1.1Fächer   
  Religionslehre/Religionspädagogik211
  Deutsch121
  Englisch121
 1.2Handlungsfelder   
  Berufliches Handeln fundieren2,52,52,5
  Erziehung und Betreuung gestalten2,523
  Bildung und Entwicklung fördern I22,52
  Bildung und Entwicklung fördern II4,533
  Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben222
  Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln111
      
2Wahlpflichtbereich 222
  Musik/Rhythmik   
  Sport- und Bewegungspädagogik   
  weitere fachliche Inhalte   
      
Summe 20,52019,5
      
3Pflichtbereich (Praxis)650650700
  Sozialpädagogisches Handeln (mindestens 2000 Stunden)   
      
4Wahlbereich    
 
  
weitere Wahlfächer