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Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (2BFSA)

zuletzt aktualisiert am 30.03.2023

Ziel

Ziel

Die Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in Einrichtungen öffentlicher und freier Träger als Fachkraft nach § 7 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.

Abschluss

Abschluss

Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin/staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent.

Zuerkennung eines mittleren Bildungsabschlusses, wenn

  1. beim schulischen Abschluss oder bei der staatlichen Anerkennung eine Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erreicht wurde und im Fremdsprachenunterricht auf 5-jährigem Niveau mindestens die Note ausreichend nachgewiesen werden kann.

    oder
     
  2. ein qualifizierter Hauptschulabschluss in Baden-Württemberg vorliegt und ein Notendurchschnitt (Hauptschule und Berufsabschluss) von mindestens 2,5 erreicht wurde.

Mit dem Abschluss zu staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin/staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistent und der Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses sind die Aufnahmevoraussetzungen für die Erzieher*innenausbildung (2 BKSP oder 3 BKSPIT) erfüllt.

Dauer der Ausbildung

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre (zwei Jahre Berufsfachschule und ein Jahr Berufspraktikum).

Das erste Schulhalbjahr ist Probezeit.

Studienfahrten/Klassenfahrten

Studienfahrten/Klassenfahrten

Werden Studien- oder Klassenfahrten geplant, ist die Teilnahme Pflicht. Die Kosten hierfür betragen in der Regel etwa 350 Euro. Die Zielorte werden von der Schule festgelegt.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen

  1. das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note „befriedigend“ und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss oderder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder
  2. das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit
  • einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
  • einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr in einer Kindertageseinrichtung oder
  • einem abgeschlossenen Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung

Sowie der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz.

Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsabschlüssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Erforderliches Niveau für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz sind mindestens Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1. Weitere Informationen unter: http://www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm

Bewerbung

Bewerbung

Die Bewerbungen für das kommende Schuljahr müssen bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Später eingegangene Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.

Die unter „Aufnahmevoraussetzungen“ genannten Abschlusszeugnisse sind in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.

Bewerbungsunterlagen können im Falle einer Nichtzulassung nur dann zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung das Porto für einen schweren Brief beigelegt wurde.

Sie bewerben sich mit folgenden Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben mit Darstellung Ihrer Motivation
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Anmeldeformular
  • Formular Erklärung zur Bewerbung (siehe Anmeldeunterlagen)
  • Erklärung des Trägers einer Tageseinrichtung für Kinder über die Zusage eines Praktikumsplatzes (spätestens 6 Wochen nach Zusage des Schulplatzes; siehe Anmeldeunterlagen)
  • Beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 9 der Haupt- oder Werkrealschule oder eine beglaubigte Kopie des Haupt-, bzw. Werkrealschulabschlusszeugnisses oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.
  • Evtl. Nachweis über ein Praktikum im Erziehungsbereich.
  • Falls kein deutscher Schulabschluss vorliegt, muss außerdem ein geeigneter Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbracht werden.
Stundentafel
   1. Schuljahr2. Schuljahr
1Pflichtbereich (Theorie) 
 1.1Fächer  
  Religionslehre und Religionspädagogik22
  Deutsch32
  Gemeinschaftskunde11
  Englisch11
 1.2Handlungsfelder  
  Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogischen Beziehungen zu ihnen entwickeln44
  Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I3,53,5
  Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II45
  Gruppen pädagogisch begleiten2,52,5
  Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten11
  Übergänge mitgestalten11
  Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen33
     
2Wahlpflichtbereich22
     
3Pflichtbereich (Praxis)44
  Sozialpädagogisches Handeln  
     
Summe3232
     
4Wahlbereich22