Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz – praxisintegrierte Ausbildung (BFSAIT)
Der neue Bildungsgang startet erstmals im Schuljahr 2022/23.
zuletzt aktualisiert am 28.02.2022
Ziel
Die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz vermittelt grundlegende und vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten zur Tätigkeit als Fachkraft nach § 7 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Krippen, Kindertageseinrichtungen). Die praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz befähigt dazu, bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Abschluss
Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin bzw. staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent
Zuerkennung eines mittleren Bildungsabschlusses, wenn
- beim schulischen Abschluss oder bei der staatlichen Anerkennung eine Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erreicht wurde und im Fremdsprachenunterricht auf 5-jährigem Niveau mindestens die Note ausreichend nachgewiesen werden kann.
oder
- ein qualifizierter Hauptschulabschluss in Baden-Württemberg vorliegt und ein Notendurchschnitt (Hauptschule und Berufsabschluss) von mindestens 2,5 erreicht wurde.
Mit dem Abschluss zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin/zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten und der Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses sind die Aufnahmevoraussetzungen für die Erzieher*innenausbildung (2BKSP oder 3BKSPIT) erfüllt.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre, diese sind wie folgt gegliedert:
- 3 Tage in der Woche Unterricht (theoretische Ausbildung)
- 2 Tage in der Woche praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung
In den Schulferien findet die praktische Ausbildung an fünf Arbeitstagen in der Einrichtung statt. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung mindestens 1500 Stunden.
Der Träger gewährt Jahresurlaub, der in der unterrichtsfreien Zeit (Schulferien) zu nehmen ist.
Studienfahrten/Klassenfahrten
Werden Studien- oder Klassenfahrten geplant, ist die Teilnahme Pflicht. Die Kosten hierfür betragen in der Regel etwa 350 Euro. Die Zielorte werden von der Schule festgelegt.
Ausbildungsvergütung
Die Schüler*innen haben einen festen Arbeitsvertrag mit dem Träger. Sie haben keine Schulferien, sondern tariflich geregelten Urlaub. Die Auszubildenden erhalten von ihrem jeweiligen Träger ein Ausbildungsgehalt.
Aufnahmevoraussetzungen
- Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note „befriedigend“ und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss oderder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr oder
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit dem Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung sowie
- der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert).
Die Praxisstelle sollte sich in einem Umfang von ca. 25 km um Herrenberg befinden.
Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsabschlüssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Erforderliches Niveau für die Aufnahme in die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz sind mindestens Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1. Weitere Informationen unter: http://www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm
Bewerbung
Die Bewerbungen für das kommende Schuljahr müssen bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Später eingegangene Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.
Die unter „Aufnahmevoraussetzungen“ genannten Abschlusszeugnisse sind in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Bewerbungsunterlagen können im Falle einer Nichtzulassung nur dann zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung das Porto für einen schweren Brief beigelegt wurde.
Sie bewerben sich mit folgenden Anmeldeunterlagen.
Bei Bewerber*innen mit ausländischen Schul- und/oder Berufsabschlüssen und Nicht-Muttersprachler*innen:
- Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Niveau B2)
- Zeugnisanerkennung ausschließlich durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Weitere Informationen finden Sie unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle
Stundentafel | |||||
1. Schuljahr | 2. Schuljahr | 3. Schuljahr | |||
1 | Pflichtbereich (Theorie) | ||||
1.1 | Fächer | ||||
Religionslehre und Regligionspädagogik | 1 | 1 | 2 | ||
Deutsch | 2 | 2 | 1 | ||
Gemeinschaftskunde | 0,5 | 1 | 0,5 | ||
Englisch | 0,5 | 1 | 0,5 | ||
1.2 | Handlungsfelder | ||||
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln | 3 | 2 | 3 | ||
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten | 5 | 6 | 5 | ||
Gruppen pädagogisch begleiten | 2 | 1 | 2 | ||
Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten | 1 | 0,5 | 0,5 | ||
Übergänge mitgestalten | 1 | 0,5 | 0,5 | ||
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen | 2 | 2 | 2 | ||
2 | Wahlpflichtbereich | 1 | 2 | 1 | |
Summe | 19 | 19 | 18 | ||
3 | Pflichtbereich (Praxis) | ||||
Sozialpädagogisches Handeln – Stunden pro Jahr (mind. 1500 Stunden insgesamt) | 500 | 500 | 500 | ||
4 | Wahlbereich | 1 | 1 | 1 | |