Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen - Schwerpunkt Vorbereitungskurs zur Schulfremdenprüfung Erzieher*in (2BFQEE)
zuletzt aktualisiert am 01.12.2022
Ziel
Der zweijährige Vorbereitungskurs für die Schulfremdenprüfung ist als systematische Begleitung der eigenständigen Vorbereitung der Teilnehmer*innen auf die Schulfremdenprüfung Erzieher*in konzipiert. Ermöglicht werden soll eine gezielte und umfassende Vorbereitung auf die verschiedenen Prüfungsteile mit ihren jeweiligen spezifischen Anforderungen.
Abschluss
Durch den erfolgreichen Abschluss der Schulfremdenprüfung und eines daran anschließenden einjährigen Berufspraktikums kann der Abschluss „staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „staatlich anerkannter Erzieher“ erworben werden.
Alle Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik fallen mit Erreichen der staatlichen Anerkennung unter die Regelung des § 58 Abs. 5 LHG und erhalten damit eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Achtung: Die Hochschulzugangsberechtigung aufgrund von § 58 LHG ist in einem Landesgesetz geregelt und regelt die Hochschulzugangsberechtigung an Baden-Württembergischen Hochschulen. Ob die anderen Bundesländer einen Hochschulzugang auf diesem Weg ermöglichen, ist in den dortigen rechtlichen Vorgaben geregelt. Grundsätzlich ist es möglich, dass die aktuellen Regelungen zur Hochschulzugangsberechtigung im LHG auch wieder geändert werden.
Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“: Mit In-Kraft-Treten des neuen Berufsbildungsgesetz zum 1. Januar 2020 besteht die Möglichkeit, erfolgreichen Absolvent*innen gemäß der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i.d.F. vom 10.09.2020) auf dem Abschlusszeugnis neben der Berufsbezeichnung die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ in dem jeweiligen Fachbereich auszuweisen. Die Ausweisung erfolgt ab dem Schuljahr 2020/2021. Näheres hierzu finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung erstreckt sich über zwei Schuljahre und umfasst wöchentlich zehn Unterrichtsstunden.
Unterrichtszeiten sind Dienstagabend von 16:00 - 19:15 Uhr und Freitagvormittag von 7:40 – 12:45 Uhr.
Besonderheiten
Inhalt
Der Unterricht umfasst die exemplarische Bearbeitung ausgewählter prüfungsrelevanter Inhalte der Lehrpläne für die Fachschule für Sozialpädagogik. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vermittlung von Methodenkompetenz für das eigenständige Erarbeiten von Theorieinhalten und deren Verzahnung mit der pädagogischen Praxis.
Die Weiterbildung entspricht in Umfang und Auswahl der Unterrichtsinhalte nicht einer regulären Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik.
Die Lehrpläne für die Fachschule für Sozialpädagogik können unter folgender Adresse eingesehen und heruntergeladen werden: www.ls-bw.de/,Lde/Startseite/Bildungsplaene/fachschule+fuer+sozialpaedagogik+_berufskolleg_
Praktika/Praxiseinsätze
Für die Begleitung und Reflexion in der pädagogischen Praxis ist ein Praxisbesuch vorgesehen. Eine Praxisstelle ist dafür erforderlich.
Für die staatliche Anerkennung zum*zur Erzieher*in im Rahmen der Schulfremdenprüfung sind folgende Praxiszeiten erforderlich:
- Sechs Wochen im Umfang einer Vollzeittätigkeit (ca. 240 Stunden) Praktikum zur Aufnahme in die BFQEE (außer Kinderpfleger*innen und 1BKSP-Absolvernt*innen)
- zusätzlich drei Monate im Umfang einer Vollzeittätigkeit (ca. 480 Stunden) Praktikum für die Zulassung zur Schulfremdenprüfung (Ausnahme Tagesmütter – ca. 320 Stunden). Der Nachweis über die 480 Stunden muss bis 30. September des Vorjahres zur Anmeldung für die Schulfremdenprüfung vorliegen.
- zusätzlich einjähriges Berufspraktikum in Vollzeit
Innerhalb der Praktikumszeiten müssen zwei Altersgruppen abgedeckt werden. Das Praktikum in einer Altersgruppe sollte einen Umfang von mindestens 30 Arbeitstagen vorweisen.
Für alle Praktika gilt jeweils:
- Die Praktika müssen unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert werden. Die Anleitung muss mit dem*der Praktikant*in im direkten Kontakt in der Einrichtung sein.
- Die Praktika sind in einer sozialpädagogischen Einrichtung zu absolvieren, die dem Arbeitsfeld eines*einer Erzieher*in entspricht und nach ihrer personellen und sächlichen Ausstattung geeignet ist. Tagespflegestellen in anderen geeigneten Räumen erfüllen die Kriterien nicht.
- Die Praktika dürfen nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter
Es besteht die Möglichkeit einer Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
Kosten
Die Weiterbildung ist schulgeldfrei. Entstehende Kosten für Außenreferenten oder Exkursionen werden mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgesprochen.
Aufnahmevoraussetzungen
Das 2BFQEE richtet sich an Interessentinnen und Interessenten, die die Zulassungsvoraussetzungen für die Aufnahme an einer Fachschule für Sozialpädagogik (siehe http://hilde-domin-schule.de/sozialpaedagogik/erzieher/fachschule-fuer-sozialpaedagogik-2-bksp/) erfüllen, jedoch aus beruflichen oder familiären Gründen die reguläre Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher nicht durchlaufen können und sich daher berufsbegleitend oder neben der Erziehung von Kindern im eigenen Haushalt auf die Schulfremdenprüfung Erzieher*in vorbereiten möchten.
Für die Anmeldung zur 2BFQEE muss ein Praktikum in einem einschlägigen Arbeitsfeld als Erzieher*in im Umfang von mindestens 30 Arbeitstagen nachgewiesen werden.
Bewerbung
Sie bewerben sich mit einem Anschreiben, Lebenslauf, dem maßgeblichen Zeugnis und einem ausgefüllten Anmeldeformular bis zum 1. März. Später eingegangene Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.
Die unter „Aufnahmevoraussetzungen“ genannten Abschlusszeugnisse sind in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Bewerbungsunterlagen können im Falle einer Nichtzulassung nur dann zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung das Porto für einen schweren Brief beigelegt wurde.
Die Anmeldeformulare und eine Auflistung der notwendigen Unterlagen finden Sie hier.
Stundentafel | Stundenzahl über zwei Schuljahre | ||
1 | Pflichtbereich | ||
1.1 | Fächer | ||
Religionslehre/Religionspädagogik | 1 | ||
Deutsch | 1 | ||
1.2 | Handlungsfelder | ||
Berufliches Handeln fundieren | 3,5 | ||
Erziehung und Betreuung gestalten | 3 | ||
Bildung und Entwicklung fördern I | 3 | ||
Bildung und Entwicklung fördern II | 4,5 | ||
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen | 2 | ||
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln | 1 | ||
Sozialpädagogisches Handeln* | 1 | ||
Summe | 20 | ||
2 | Wahlpflichtbereich | 2 | |
*Sozialpädagogisches Handeln findet in der Regel in Kindertageseinrichtungen statt. |